Investmentgesellschaften

Green Value SCE: Genossenschaften bieten sinnvolle Alternativen bei Bürgerbeteiligungen

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Wortlaut der Abgrenzung bei der AIFM-Richtlinie oft durchgängig; Gros der Bürgerbeteiligungen jedoch nicht betroffen

Suhl, 27.09.2016.„Die Europäische Union hat aufgrund der schlechten Erfahrungen der vergangenen Jahre den Anlegerschutz zurecht in den Mittelpunkt ihrer Bestrebungen gestellt und will damit den Bürgern ihrer Mitgliedsländer mehr Sicherheit zukommen lassen“, erklärt Gert Heilmann, Vorstand der Green Value SCE - einer Europäischen Genossenschaft mit Sitz in Suhl. Übertragen auf die deutsche Situation wurde hierzu vom Deutschen Bundestag die AIFM-Richtlinie erlassen, die auf das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verweist. Sie gilt grundsätzlich für alle Arten von Investmentfonds, die zudem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht werden. Mit der Einführung wurden zudem deutlich höhere Ansprüche im Hinblick auf das Management, die Verwaltung und das Reporting derartiger Fonds umgesetzt.