Immobilienexperte

Immobilienexperte Stefan Kühn im Gespräch

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Investor und Vorstand der Musical & More Group AG Stefan Kühn erwirtschaftet auch heute noch einen Teil seiner Einnahmen auf dem Immobilienmarkt. Als Experte kann er die aktuelle Lage dieses Marktes einschätzen.

Dieser wird durch das Corona-Virus stark ausgebremst. Weniger Interessenten suchen im Netz und auch bei Maklern nach Angeboten – das ist der aktuelle Stand. Speziell bei der Steigerung der Mietpreise könne die Covid-19-Krise, so sagt Kühn, auf dem Wohnungsmarkt Auswirkungen haben. Er gibt zu bedenken, dass die Krise auch Vermieter treffen könnte.

Das Gespräch mit Stefan Kühn

Herr Kühn, als Immobilieninvestor und Kenner des heimischen Marktes für Häuser, Wohnungen und Gewerbegebäude, können Sie erkennen, wie sich die Covid-19-Krise auf diese Branche auswirkt?

Stefan Kühn: Ich nehme wahr, dass Immobilientransaktionen immer weniger stattfinden. Einer der Gründe ist, dass aktuell kaum bis keine Wohnungsbesichtigungen stattfinden können. Auch Termine beim Notar funktionieren nur unter erschwerten Bedingungen. Die Angst, den eigenen Job zu verlieren, hemmt viele, in Immobilien zu investieren. Auch Umzüge werden verschoben. Damit trifft die Krise vor allem auch Immobilienmakler hart.

Herr Kühn, gibt es konkrete Anhaltspunkte für diese Entwicklungen?

MCM Investor Management über eine ungenutzte Mietpreisbremse

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Warum Mieter die Mietpreisbremse kaum nutzen

Magdeburg, 13.10.2016. „Die Mietpreisbremse wurde eingeführt, um den enormen Anstieg der Mieten zu verhindern. Sollte eine Vermieter gegen die Rechte innerhalb der Mietpreisbremse verstoßen, kann der Mieter diesen sogar verklagen“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Das Skurrile bei dieser recht mieterfreundlichen Möglichkeit: Kaum einer nutzt sie. Und das, obwohl vor allem Großstädter mit den horrenden Mietpreisen zu kämpfen haben. Nur in Berlin wurde bislang eine Klage eingereicht, welche für die Mieterin erfolgreich ausging – sie bekam die zu viel bezahlte Miete zurück. Hingegen gibt es in Hamburg, München, Frankfurt am Main und Stuttgart bislang keine ähnlichen Fälle, bestätigt das Amtsgericht. „Die Mietpreisbremse bestimmt, dass die Miete in angespannten Wohnungsmärkten im Falle einer Neuvermietung die „ortsübliche Vergleichsmiete“ um nicht mehr als zehn Prozent übersteigen darf“, erklärt die MCM Investor Management AG.