Hybridheizung

Das Heizungsgesetz 2024: Die wichtigsten Fakten im Überblick

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In Deutschland nutzen die meisten Haushalte nach wie vor fossile Brennstoffe wie Öl und Gas zur Beheizung ihrer Wohnungen. Die Bundesregierung verfolgt jedoch das Ziel, diesen Trend in den kommenden Jahren zu ändern. Das neue Gebäudeenergiegesetz, auch als Heizungsgesetz bekannt, schreibt vor, dass ab 2024 nur noch Heizungsanlagen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien eingebaut werden dürfen. Es sind jedoch Ausnahmen und Übergangsfristen vorgesehen. Dennoch stehen Millionen von Haushalten in den kommenden Jahren und Jahrzehnten vor der Herausforderung, auf umweltfreundlichere Heizsysteme umzusteigen.
Wir geben einen Überblick, was dies für Neubau und Bestand bedeutet und welche Fördermöglichkeiten es gibt.

Erneuerbare Energien für neue Heizung
Ab 2024 wird eine Anforderung von 65 Prozent erneuerbaren Energien für neu installierte Heizsysteme eingeführt.
Dies gilt:
• ab 1. Januar 2024 für Neubaugebiete
• spätestens bis zum 30. Juni 2026 in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern
• bis zum 30. Juni 2028 in kleineren Städten

Hybridheizung – Wärmepumpe mit der fossilen Heizung clever kombinieren

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Es muss nicht immer ein „Entweder-oder“ sein, wenn es um das optimale Heizsystem für das eigene Zuhause geht. Manchmal ist die Kombination mehrerer Energieträger sinnvoll, um ein sparsames und nachhaltiges Heizungssystem aufzubauen. Man spricht dann von einer Hybridheizung. Insbesondere im Altbau ist die Kombination einer bestehenden Gas- oder Ölheizung mit einer Wärmepumpe attraktiv. Dadurch kann das Heizungs- und Warmwasser überwiegend auf Basis regenerativer Energie erzeugt werden. Zusätzlich profitieren Hausbesitzer von geringen laufenden Kosten und der Wärmebedarf kann auch an besonders kalten Tagen und bei Spitzenlasten bedient werden.

Was ist eine Hybridheizung?