Grundsteuer

Die teils massiven Erhöhungen der neuen Grundsteuer geraten mit der Definition des Eigentums in Konflikt

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Bislang wurde die Grundsteuer in allen europäischen Völkern relativ niedrig gehalten. Dies ändert sich nun mit der relativ willkürlichen Erhöhung der Grundsteuer durch die Gemeinden und Städte.

Damit ist der Konflikt, der zwischen dem absolutistischen Wesen des kapitalistischen Eigentums und den rudimentär erhalten gebliebenen Zügen eines mittelalterlichen Lehnswesens existiert, kein noch einfach hinzunehmender Konflikt mehr.

Jedes Tier hat von Natur aus ein natürliches Besitzrecht auf ein Stück Grund und Boden. Dieses natürliche Besitz- bzw. Besetzungsrecht betont das Tier durch eine „Markierung“, seines Reviers, die etwaige Konkurrenten warnt, dass das Land bereits besetzt ist und verteidigt wird. Dieses natürliche relative Besitzrecht hat der Mensch für eine Stabilisierung der kapitalistischen Kreditwirtschaft durch ein übernatürliches Eigentum ergänzt. Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz wird vor allem anhand des Kfz.-Briefes deutlich, der das Eigentum an einem Fahrzeug anzeigt. Dadurch kann der heutige Mensch seinen Fahrzeugbrief als Sicherheitspfand für eine Kreditaufnahme einsetzen, um sich z. B. noch ein Motorrad zu kaufen. Sein Auto muss er dazu nicht, wie dies beim traditionellen Tauschgeschäft der Fall ist, hergeben, sondern kann es mit dem Kfz.-Schein weiter fahren.

MCM Investor Management AG: Die Grundsteuer wird von Mietern und Eigentümern bezahlt

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Egal, ob man Mieter oder Eigentümer einer Immobilie ist: Man muss Grundsteuer bezahlen. Dabei wirkt sich Lage und Nutzung auf die Grundsteuer aus.

Magdeburg, 17.12.2021. „Sowohl Eigentümer als auch Mieter zahlen für ihre Immobilien die entsprechende Grundsteuer. Das bedeutet, dass jeder, der hier in irgendeiner Form wohnt, auch eine Grundsteuer als Steuerabgabe dafür bezahlt. Diese soll in Zukunft auch Lage und Nutzung der Immobilie berücksichtigen“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Derzeit befürchtet die Opposition eine finanzielle Mehrbelastung der Bürger durch die Grundsteuer. Tatsächlich wurde eine Reform der Grundsteuer beschlossen, welches beinhaltet, dass sich nicht nur die Häuser- beziehungsweise Grundstücksgröße auf die Grundsteuer auswirkt, sondern auch die Lage und Nutzung der Immobilien.

MCM Investor Management AG: Eine verbindliche Grundsteuer

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Im Jahr 2025 trifft eine für Kommunen verbindliche Grundsteuer in Kraft.

Magdeburg, 22.10.2021. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema Grundsteuer. „Im Jahr 2025 wird ohnehin eine neue Steuerreform in Kraft treten. Viele Immobilienexperten fordern aber zusätzlich verbindliche Grundsteuer-Hebesätze für Kommunen. Es würde sich auf jeden Fall einiges ändern sobald Kommunen verpflichtet sind, feste Hebesätze auf die aufkommensneutrale Grundsteuer anzuwenden. Die Grundsteuer ist eine der Haupteinnahmequellen für die Kommunen“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Außerdem muss die Grundsteuer eine Neuregelung erleben, da sie vom Bundesverfassungsgericht wegen veralteter Werte für verfassungswidrig erklärt wurde.

„Viele Bundesländer hatten sich gegen das neue Modell gewehrt, sodass der Bundestag entschloss, eigene Varianten zu entwickeln. So will beispielsweise das Land Hessen für die Neuberechnung für jede Gemeinde den Hebesatz veröffentlichen. So soll das Grundsteuer-Aufkommen unverändert bleiben. Durch die neue Reform soll demnach also kein zusätzlicher Ertrag für die Kommunen einhergehen“, fügt die MCM Investor hinzu. Des Weiteren wird an Städte und Gemeinden appelliert den jeweilig vorgeschlagenen Hebesatz anzuwenden. Die kommunale Selbstbestimmung ist dabei aber auch ein wichtiger Faktor.

MCM Investor Management AG: Grundsteuer wird erneut heftig kritisiert

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Zum Thema Grundsteuer wurden verfassungsrechtliche Bedenken laut. Außerdem wurden die Mehrbelastungen für viele Bürger kritisiert. Die MCM Investor klärt auf.

Magdeburg, 06.11.2020. Derzeit hagelt es Kritik vom Steuerzahlerbund zum Thema Grundsteuer. Dabei wurden vor allem finanziellen Belastungen für Bürger kritisiert. Des Weiteren hält der Steuerzahlerbund das Gesetz zur Grundsteuer für verfassungswidrig. So befürwortet die grün-schwarze Landesregierung ein modifiziertes Bodenwertmodell. „Die neue Grundsteuer soll ab dem Jahr 2025 nach dem neuen System berechnet werden. Dieses funktioniert so, dass die Grundstücksfläche sowie der Bodenrichtwert als Berechnungsgrundlage genutzt werden sollen. Ziel sei es, die Eigentümer von Wohngebäuden zu entlasten. Experten kritisieren aber, dass durch den Ausschluss von Gebäuden in der Berechnung das Leistungsfähigkeitsprinzip in der Steuer verletzt wird“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

MCM Investor Management AG: Grundsteuer soll nicht mehr auf Mieter umgelegt werden

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Berliner Senat fordert, dass die Grundsteuer seitens der Vermieter nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden darf. Die MCM Investor Management AG klärt auf.

Magdeburg, 13.09.2019. Die MCM Investor Management AG aus Magdeburg befasst sich in dieser Woche mit dem Vorhaben des Berliner Senats, die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Mieter umzulegen. Dieses Anliegen soll über den Bundesrat durchgesetzt werden – das erfordert eine sogenannte Bundesratsinitiative. „Derzeit ist es so, dass die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt wird, nämlich über die Betriebskostenabrechnung“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

Der Berliner Gesetzentwurf wird als „Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz“ deklariert. „Laut Gesetzesentwurf würden fast 58 Prozent aller deutschen Haushalte von dem Vorhaben profitieren. Der Bundestag muss zustimmen, jedoch halten CDU und CSU den Vorschlag für kontraproduktiv“, so die MCM Investor Management AG weiter.

Die entsprechende Höhe der Grundsteuer kann stark variieren, je nach Mietverhältnis. So können theoretisch für eine Einzimmerwohnung in Berlin-Marzahn 80 Euro pro Jahr anfallen, während ein Reihenhaus mit Garten in Berlin-Wannsee mehr als 800 Euro Grundsteuer kosten kann. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) betonte gegenüber der Süddeutschen Zeitung: „Weil Eigentum verpflichtet, müssen die Eigentümer die Grundsteuer tragen. Damit sinken die Nebenkosten und wir entlasten die Mieterinnen und Mieter“.

MCM Investor Management AG: Steuerberater lehnen geplante Verschärfung der Grundsteuer ab

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Was passiert in Zukunft mit der Grundsteuer? Immobilienexperten und Steuerberater sind sich uneinig

Magdeburg, 16.05.2019. „Immobilienexperten sind sich stets uneinig über die Grundsteuer. Steuerberater haben eine teilweise radikalere Sicht. So schlagen sie vor, die Grunderwerbsteuer abzuschaffen und durch eine Umsatzsteuer zu ersetzen“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG.

Nun ist es so, dass sich Steuerberater auf einen Satz von 3,5 Prozent für die Grundsteuer zurückberufen. Dieser Satz galt in Deutschland zuletzt im Jahr 2006. „Seither legen die jeweiligen Bundesländer die Höhe der Steuer fest. Lediglich Bayern und Sachsen haben die 3,5 Prozent beibehalten, alle andere haben den Satz erhöht“, so die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG weiter. So liegt die Höhe der Grundsteuer in Hamburg bei 4,5 Prozent. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen und Berlin ist sie fast doppelt so hoch, nämlich 6,5 Prozent.

Der Finanzminister und die Grundsteuerreform

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In der GroKo knirscht es ja bereits seit einigen Tagen, was die nach unten korrigierten Steuerschätzungen für die nächsten Jahre und Themen wie die Grundrente angeht. Da das Finanzministerium davon ausgeht, aufgrund der sich etwas abkühlenden Konjunktur in den Jahren 2019 bis 2023 insgesamt rund 75 Milliarden Euro weniger einzunehmen, berichteten diverse Medien letztes Wochenende bereits übereinstimmend von Plänen, die eigentlich über Steuermittel zu finanzierende Grundrente vielleicht doch über einen Griff in die Rückstellungen der Renten- und Sozialkassen zu finanzieren[1].

WKZ Wohnkompetenzzentren: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Grundsteuer

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Ludwigsburg, 30.04.2018. „Experten hatten es nicht anders erwartet und auch wir hatten es schon kommuniziert: Das Bundesverfassungsgericht hält die Grundsteuer in der jetzigen Form für nicht verfassungskonform und fordert die Bundesregierung auf, nun endlich eine Anpassung vorzunehmen“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Diese beraten Interessenten bei Wohnungsfragen, bieten Alternativen auf dem Weg zum schuldenfreien Immobilienerwerb.

Wichtige Einnahmequelle
„Dabei ist die Grundsteuer für die Gemeinden eine der wichtigsten Einnahmequellen“, ergänzt WKZ-Vorstand Meier. In Deutschland wird auf etwa 35 Millionen Grundstücke Grundsteuer erhoben. Da der Bundesfinanzhof (BFH) die Form der Erhebung der Grundsteuer seit mindestens acht Jahren für nicht mehr verfassungskonform hält, musste das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung treffen. „Dieses hatte sich zuvor schon in mündlichen Verhandlungen dahingehend geäußert, dass es sich der Meinung des BFH anschließt“, so der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Befürchtet worden war auch, dass das Bundesverfassungsgericht die jetzige Regelung einfach kippt. Dann hätten die Gemeinden im Zweifel keine Grundsteuer mehr erheben können.