WKZ Wohnkompetenzzentren über die Möglichkeit von Sondertilgungen
Verfasser: WKZ WohnKompete... on Tuesday, 5 December 2017Ludwigsburg, 05.12.2017. „Ein großes Problem, in das gerade ältere Immobilienbesitzer in den letzten Monaten rutschten, sind zu hohe Restdarlehensstände nach Ablauf der ersten Finanzierungsrunde. Wenn dann beispielsweise die Wohnimmobilienkreditrichtlinie greift, kann dies zur Unfinanzierbarkeit führen“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat die Voraussetzungen für Immobilienfinanzierung nochmals deutlich verschärft. Gerade ältere Menschen und junge Familien sind hiervon betroffen. „Dabei ließe sich das Thema bereits bei Finanzierungsbeginn deutlich besser in den Griff bekommen - an den Möglichkeiten haben die Finanzierer aber in der Regel wenig Interesse, da sich hierdurch das Finanzierungsvolumen verringert und deshalb wird es auch nur bedingt angesprochen“, so der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.
Tilgungsquote erhöhen
Als ersten Schritt rät der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren über eine grundsätzlich höhere Tilgung nachzudenken. „Die Schweizer sind hier ein gutes Vorbild. Hier wird von Immobilienfinanzierenden von Anfang an verlangt, jährlich einen höheren Anteil des Darlehens zurückzuführen“, so WKZ-Vorstand Meier. Üblich ist, dass seitens der Banken eine jährliche Tilgung von einem Prozent angeboten wird. „Ist genügend Eigenkapital da, sollte man aus Sicherheitserwägungen aber durchaus über zwei bis drei Prozent jährlich nachdenken“. rät Meier.