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MCM Investor Management AG: Erbschaftssteuer richtig kalkulieren

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Wenn Sie eine Immobilie erben, sollten sie kalkulieren, wie viel Erbschaftssteuer beim Finanzamt fällig wird. Die MCM Investor Management AG gibt Tipps.

Magdeburg, 08.02.2021. „Eine Immobilie zu erben, bedeutet auch, dass man sich mit dem Finanzamt bezüglich der Erbschaftssteuer auseinander setzen muss. Natürlich stellt sich vielen die Frage, wie viel ihre geerbte Immobilie eigentlich wert ist und für wie viel Geld man dieser veräußern könnte, wenn man sie nicht selbst behalten will. Es kann beispielsweise sehr sinnvoll sein, mit dem Verkauf zu warten“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

Im Erbfall schauen sich viele Leute die steigenden Immobilienpreise an. Immer mehr Immobilien werden aufgrund dieser Aufwärtskurve steuerpflichtig. „Eine vererbte Immobilie kann steuerfrei sein: Die Voraussetzung dafür ist aber, dass sie vom Ehepartner oder den Kindern selbst bewohnt werden – und zwar mindestens zehn Jahre“, so die MCM Investor Management AG weiter. Wird die Immobilie von den Kindern bewohnt, gilt die Steuerfreiheit nur bei sofortigem Einzug und für bis zu 200 Quadratmeter Wohnfläche.

Abgesehen davon gelten die Freibeträge der Erbschaftssteuer. Diese liegen bei 500.000 Euro für Ehepartner*nnen sowie 400.000 Euro je Kind, 200.000 Euro je Enkel*in, 100.000 Euro je Urenkel*in und 20.000 Euro für Eltern und Großeltern.