erneuerbare Energie

Soly begrüßt neue Förderung für Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher und Ladestation

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Düsseldorf, 4. September 2023 – Soly, ein Komplettanbieter hochwertiger Solarpaneele und Photovoltaikanlagen in Deutschland, begrüßt die neue Förderung der KfW für Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher und Ladestation für E-Fahrzeuge. Die Förderung in Höhe von bis zu 10.200 Euro pro Haushalt ist ein wichtiger Schritt, um die Energiewende voranzutreiben und den Ausbau der Elektromobilität in Deutschland zu unterstützen.

„Wir begrüßen die neue Förderung grundsätzlich“, sagt Dr. Alexander Brunst, Geschäftsführer von Soly. „Sie ist ein wichtiger Anreiz für Privathaushalte, eine Photovoltaikanlage zu installieren und das Elektroauto mit selbst erzeugtem Solarstrom zu laden. Allerdings ist es schade, dass Dienstwagen und Hybridfahrzeuge von der Förderung ausgeschlossen sind. Dadurch wird die Zielgruppe der Förderung deutlich eingeschränkt.“

Die neue Förderung der KfW ist ab dem 26. September 2023 digital zu beantragen. Sie richtet sich an Privathaushalte, die eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mindestens 5 kWp in Zusammenhang mit einem Speicher und einer Ladestation für E-Fahrzeuge installieren und ein Elektroauto besitzen oder zum Antrag verbindlich bestellt haben. Die Förderung kann für die Anschaffung, die Installation und die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage beantragt werden.

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

Vom Bundeskabinett beschlossen: Eckdaten für Heizungstausch ab 2024 stehen fest

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20 bis 30 Jahre lang werden neu eingebaute Heizungen genutzt – deshalb liegt der Fokus des Gesetzesentwurfes des Bundeskabinetts für die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes auf Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen. Dadurch soll eine Modernisierungsoffensive gestartet und die Umsetzung der Wärmewende beschleunigt werden.

Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden. Für bestehende Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe gilt, dass sie weiterlaufen und bei Schäden auch repariert werden können. Übergangsfristen und Ausnahmen, sozialer Ausgleich und Förderung sollen die Verbraucher beim Heizungstausch entlasten.

So ist die zukünftige Förderung gestaltet

Wird eine alte Gas- oder Ölheizung gegen eine neue, klimafreundliche Heizung ausgetauscht, so können alle Bürger für selbst genutztes Wohneigentum eine Grundförderung beantragen. Der Fördersatz der Grundförderung soll 30 % betragen.

Ab 2024: Welche Heizung ist für mein Haus erlaubt?

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Ab 2024 soll jede neu installierte Heizung mit einem Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Dies sorgt bei Hausbesitzern für Verwirrung und Unsicherheit. Doch was ist nun zu tun? So können Hausbesitzer beispielsweise ihre alte Heizung durch eine moderne Heizung auf Basis erneuerbarer Energie ersetzen oder ihre bestehende Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien nachrüsten. Gute Optionen bieten alternative Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Solarthermie.

2024 rückt näher und viele verunsicherte Hausbesitzer möchten deshalb ihre Heizung schnellstmöglich austauschen – was oft gar nicht in der Eile nötig ist. Insbesondere, weil es bis dato noch keine endgültige Fassung des Gebäudeenergiegesetzes gibt.

Es ist in jedem Fall wichtig, die Fördermöglichkeiten und deren Voraussetzungen zu prüfen sowie eine Beratung zwecks Heizungstausch und Heizungsoptimierung in Anspruch zu nehmen, bevor eine überstürzte Entscheidung getroffen wird.

Am Beispiel eines Einfamilienhauses ergeben sich folgende unterschiedliche Szenarien:

Die Heizung ist jünger als 10 Jahre

Energiewende retten! – Bundesweite Warnminute „5 vor 12“ - Biogasrat+ e. V. schließt sich EEG-Kampagne 2016 an

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Berlin, 24.05.2016. Eine breite Allianz von Verbänden und Branchenakteuren aus dem Bereich der erneuerbaren Energien setzt morgen, Mittwoch, 25.05.2016, mit einer bundesweiten Warnminute ein deutliches Zeichen gegen die geplanten Regelungen im EEG 2016, die die wirtschaftliche Existenz der gesamten Branche bedrohen. Im Sinne einer breiten Unterstützung für die EEG-Kampagne 2016 unter dem Dach des Bundesverbandes Erneuerbare Energien e. V. (BEE) schließt sich der Biogasrat+ e. V. dem Motto „Energiewende retten!“ an und appelliert an Politik und Öffentlichkeit, der erneuerbaren Energieversorgung auch in Zukunft eine Chance zu geben. „Die Erzeugung und Verwendung erneuerbarer Energie wirkt als Einkommens- und Beschäftigungsmotor über alle Wertschöpfungsstufen, sichert die Technologieführerschaft insbesondere mittelständischer Unternehmen und steht für Innovationskraft und weltweite Exporterfolge“, erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V. „Die aktuellen Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bedrohen die Erfolgsgeschichte der nachhaltigen Erzeugung erneuerbarer Energie aus Wind, Sonne oder Biomasse.“