Betriebskostenabrechnung

MCM Investor Management AG über sonstige Betriebskosten

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Es herrscht Uneinigkeit über die sogenannten „sonstigen Betriebskosten“ – die MCM Investor deckt auf.

Magdeburg, 19.11.2021. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema „sonstige Betriebskosten“. Erst kürzlich gab es nämlich einen Streitfall in Hamburg, bei der Uneinigkeit über die Abrechnung der Betriebskosten herrschte. Besonders strittig war der Absatz “sonstige Betriebskosten”. „Es ist jedenfalls nichts ungewöhnliches, dass sich im Mietvertrag die Position „sonstige Betriebskosten“ wiederfindet. Das beinhaltet beispielsweise die Trinkwasseruntersuchung, die Dachrinnenreinigung oder auch verschiedene Wartungskosten. Diese Dingen sollten aber im Vorfeld vor Vertragsunterzeichnung abgeklärt werden“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

Im verhandelten Fall berief sich die Vermieterpartei unter „sonstige Betriebskosten“ auf einen bestimmten Betrag, spezifizierte ihn aber bis auf das Jahr 2014 nicht genauer. Die Mieterpartei weigerte sich darauffolgend der geforderten Nachzahlung nachzukommen. Begründet wurde dieses Verhalten mit der Annahme, die Betriebskostenabrechnung sei formell ungültig. „Die Mieter gingen fälschlicherweise davon aus, dass die sonstigen Betriebskosten aufgeschlüsselt werden müssen. Der Streit war sehr langwierig und ging über mehrere gerichtliche Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof“, fügt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg hinzu.

MCM Investor Management AG: Wie man Immobilien digital verwalten kann

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Durch Online-Services kann die Verwaltung von Immobilien deutlich vereinfacht werden. Gerade für private Vermieter kann dies von enormen Vorteil sein.

Magdeburg, 28.01.2021. „Die Verwaltung von Immobilieneigentum kann sich vor allem für private Vermieter als echte Herausforderung gestalten. Angefangen beim Ausstellen von Dokumenten, über Renovierungen und Reparaturen bis hin zu fachgerechten Sanierungen, muss alles dokumentiert und richtig versteuert werden“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

„Dazu zählt eben auch die jährliche Betriebskostenabrechnung. Hierbei ist es besonders wichtig, dass dem Vermieter oder der Vermieterin kein Fehler unterläuft. Denn vor allem zu hohe Betriebskostenabrechnungen können schnell zu Konflikten zwischen den beiden Parteien führen, insbesondere wenn es um die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten geht. Natürlich besteht eine gesetzliche Pflicht, diese nach dem realen Verbrauch abzurechnen, trotzdem können Fehler passieren“, erklärt die MCM Investor Management AG weiter.

MCM Investor Management AG: Betriebskostenabrechnung muss bis Ende Dezember vorliegen

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Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG machen darauf aufmerksam, dass die Betriebskostenabrechnung für dieses Jahr bis zum 31.12.2019 vorliegen muss.

Magdeburg, 11.12.2019. In dieser Woche machen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg darauf aufmerksam, dass die diesjährige Betriebskostenabrechnung bis Ende Dezember vorliegen muss. „Stichtag ist der 31.12.2019. Bis zu Silvester muss den Mietern ihre Abrechnung zugestellt werden“, erklärt die MCM Investor Management AG und bezieht sich dabei auf Angeben des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland sowie den Paragrafen 556 Absatz 3 im Bürgerlichen Gesetzbuch.

„Es könnte auch sein, dass der Vermieter mit dem Mieter eine monatliche Vorauszahlung von Nebenkosten vereinbart hat. Ist dies der Fall, muss er die entsprechende Abrechnung bis Ende des letzten Kalendermonats ausstellen und den betreffenden Abrechnungszeitraum deutlich machen. Die Variante mit dem Kalenderjahr ist dabei die gängige. Manchmal kann es dazu kommen, dass der Vermieter die Fristen nicht einhält. Das ist dann sein eigenes Verschulden und es kann keine Nachzahlung vom Mieter verlangt werden“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.