Altersgerecht Umbauen

Die Kinder sind aus dem Haus. Was nun? Das Haus für das Alter barrierefrei umbauen oder verkaufen?

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Die Kinder sind flügge - das Haus viel zu groß! Was nun?
Das Haus barrierefrei umbauen oder verkaufen?

Der Auszug der Kinder ist auch die Chance, etwas Neues zu beginnen!

Welches ältere Ehepaar kennt es nicht? Das Haus, das einst zu klein erschien, ist nun viel zu groß. Zwar kommen die Kinder und Enkel gelegentlich zu Besuch und übernachten, aber meistens ist die Hälfte der Wohnfläche ungenützt. Etliche Zimmer, die gepflegt werden wollen, obwohl sie zur Hauptsache nur als Staubfänger dienen, machen Arbeit die ungern erledigt wird. Kostbare Zeit geht für leidige Tätigkeiten verloren, die dringend ersehnte Ruhe und Arbeitsentlastung bleibt aus.

Auch das Schlafzimmer und Bad in den oberen Stockwerken stellt sich als Belastung heraus. Jeden Tag mehrfach treppauf und treppab zu gehen ist anstrengender geworden, als noch vor Jahren gedacht. Oft schon schmerzen die Gelenke, selbst bei einem sonst beschwerdefreien Leben. Wie das wohl in ein paar Jahren ist? Die Idee, die Schlafräume zu verlegen, wurde bereits oft diskutiert, aber wegen des hohen Aufwandes bei der notwendigen Renovierung verworfen. So ergibt man sich den Gegebenheiten, obwohl das Haus zunehmend nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Eine ebenerdige Wohnung wäre jetzt die Lösung.

Einbruchschutz: KfW senkt Fördergrenze für Zuschuss

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden ab sofort bereits ab 500 € bezuschusst

Bereits im letzten Jahr entwickelte sich das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ zum Renner. Martin Kutschka vom Förder-Infoportal www.foerderdata.de weiß: „Grund dafür vor allem: Der neu aufgenommene Förderschwerpunkt der Maßnahmen zum Einbruchschutz.“ In 2016 ließen sich über 41.500 Hauseigentümer ihre Ausgaben für mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden durch staatliche KfW-Fördergelder bezuschussen. Wenn es nach der KfW geht, sollen es 2017 noch mehr werden. Dazu könnte auch die aktuelle Änderung der Förderbedingungen beitragen. Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden ab sofort bereits ab einer förderfähigen Investition von 500 € bedacht. Bisher konnte ein Förderantrag erst ab einer Mindestinvestition von 2.000 € eingereicht werden.

Wer mehr als 500 € in die Hand nimmt, kann einen Zuschussantrag stellen

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden mit 10 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Mindestens 50 € und bis zu 1.500 € gibt es so beispielsweise für den Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, für Nachrüstsysteme wie Türspione, Türzusatzschlösser, Gegensprechanlagen und Bewegungsmelder oder für einbruchhemmende Gitter, Rollläden und drehgehemmte Griffe bei Fenstern, Balkon- und Terrassentüren.