Gros: Gesetzgeber zwingt Banken zu restriktiveren Kreditvergabe

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(Mynewsdesk) München, 21. März 2016 – Manche Kreditnehmer in Deutschland werden es in Zukunft schwerer haben, Immobiliar-Verbraucherdarlehen aufzunehmen. Davor warnt der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) aufgrund des heutigen Inkrafttretens der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Im nationalen Umsetzungsgesetz verlangt der deutsche Gesetzgeber, dass ab sofort die Höhe des Einkommens und des frei verfügbaren Vermögens bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ausschlaggebend sind. Anders als bisher dürfen die Kreditinstitute nicht mehr hauptsächlich auf die Werthaltigkeit der grundpfandrechtlichen Sicherheit des finanzierten oder belasteten Grundstücks abstellen.

„Das Gesetz zwingt Banken zu einer restriktiveren Kreditvergabe – zum Nachteil der Verbraucher“, kommentiert GVB-Vorstand Jürgen Gros die neuen Vorschriften. Davon betroffen seien Immobilieneigentümer, die über ein geringes Einkommen und kaum freies Vermögen verfügen; beispielsweise Senioren, die Haus oder Wohnung altersgerecht umbauen wollen. Sie werden ihre Immobilie unter Umständen nicht mehr zur Kreditrückführung einbringen können. Gros: „Grund- und Immobilienvermögen werden faktisch entwertet. Damit werden die Bürger bei der freien Verfügung über ihr Vermögen bevormundet. Diesen Eingriff in die persönliche Freiheit muss der Gesetzgeber korrigieren.“

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Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vereint unter seinem Dach 1.291 genossenschaftliche Unternehmen. Dazu zählen 273 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.018 ländliche und gewerbliche Unternehmen mit insgesamt rund 52.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 31.12.2015)

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