ARAG Experten informieren pflegende Angehörige über ihre Rechte
Möchten Sie Ihre pflegebedürftigen Angehörigen gern selbst betreuen oder unterstützen, dann haben die ARAG Experten eine gute Nachricht für Sie: Sie haben das Recht dazu. Wie die gesetzlichen Bestimmungen sind, welche Unterstützung samt finanzieller Hilfe Sie beziehen können und wie Sie versichert sein sollten, erklären die ARAG Experten anlässlich des internationalen Tages der Pflege am 15. Mai.
Recht zu pflegen
Jeder hat das Recht, nahe Angehörige zu pflegen. Zu diesen Angehörigen zählen Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister sowie Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder. Dafür können Arbeitnehmer Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) beantragen, die im Regelfall nicht verwehrt werden darf.
Gut zu wissen ist auch, dass Sie, wenn Sie einen Angehörigen nicht-erwerbsmäßig pflegen, den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen, beispielsweise bei einem Wegeunfall. Oder wussten Sie, dass Sie beim Versorgungsamt fragen können, ob der Pflegebedürftige Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat? Damit hätte er das Recht auf bestimmte Vergünstigungen wie die freie Fahrt für Begleitpersonen in Bahn und Bus.