Die Haftpflichtversicherung und Ceranfelder

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Ceran ist eigentlich eine Markt der Firma Schott aus Mainz. Doch fast jeder Küchenhersteller verfügt inzwischen für Herde mit Ceranfelder. Sie haben extrem gute Eigenschaften bei der Wärmeleitung. Doch im Vergleich zu Metallherden, sind sie nicht sehr stoßfest. Sie können schnell kaputt gehen. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt einen Schaden nur, wenn der Versicherte bei einem Dritten diesen beschädigt hat. Ceranfeldversicherungen oder spezielle Hausratversicherungen übernehmen die Kosten für die Reparatur. Weitere Informationen zum Thema gibt es auch auf https://www.deutsche-haftpflichtversicherung.de/haftpflichtversicherung-...

Wer haftet für Schaden

Bei der Schadensermittlung kommt es immer darauf an, wer den Schaden verursacht hat und ob eine Haftpflichtversicherung besteht. Vielen Bürgern ist es nicht bekannt, dass sie ohne eine Haftpflichtversicherung den Schaden in voller Höhe alleine regulieren müssen. Eine Begrenzung der Schadenssumme ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wir bei einem Dritten das Kochfeld beschädigt, kommt die eigene Haftpflicht für den Schaden auf. Wir die eigene Ceranplatte durch den Versicherten selbst kaputt gemacht, kann unter bestimmten Bedingungen eine Regulierung erfolgen. Jedoch nur dann, wenn Schäden an Cerankochfeldern nicht ausgeschlossen sind.

Thema Forderungsausfall

Beim Thema Forderungsausfall streiten sich die Experten. Denn es wird hier davon ausgegangen, dass diese Option unwahrscheinlich ist. Es geht darum, dass ein Dritten einen Schaden beim Versicherungsnehmer verursacht. Er ist jedoch nicht in der Lage diesen selbst zu regulieren. Auch besitzt er keine eigene Haftpflichtversicherung. Beim Forderungsausfall kann der Geschädigte Versicherte hier den Schaden bei seiner Privathaftpflicht regulieren lassen, obwohl er den Schaden gar nicht selbst verursacht hat.

Hausratversicherung nicht vergessen

Neben der Privathaftpflicht gilt die Hausratversicherung zu einer der wichtigsten Versicherungen in einem Privathaushalt. Kommt es zu einem Schaden durch Überspannung im Stromnetz, würde hier die Hausratversicherung sämtliche Schäden an Leitungen und Ceranfeld übernehmen müssen. Doch Achtung, immer mehr Anbieter mindern hier die Versicherungsschutz. Daher sollte auf die Bedingungen genau geachtet werden.