MCM Investor Management AG aus Magdeburg: Der „Personalausweis“ der Immobilie

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Was das Grundbuch über die Immobilie aussagt

Magdeburg, 23.03.2016. Wenn ein Immobilienbesitzer seine Immobilie verkaufen möchte, sucht er logischerweise nach potentiellen Käufern. Doch wie weist ein Eigentümer überhaupt nach, dass ihm die Immobilie tatsächlich gehört? „Dies erfolgt ganz simpel über das Grundbuch“, so die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Das Grundbuch ist sozusagen der Personalausweis einer Immobilie und weist in rechtsverbindlicher Form das Eigentum an Immobilien aus. Daher sind die Eintragungen auch verlässlich“. Im Grundbuch sind alle wichtigen Informationen vermerkt. Dazu gehören Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten und Belastungen. Des Weiteren hat jedes Grundbuch ein Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen. „Eine Abteilung beschäftigt sich ausschließlich mit der Lage, Größe und Bebauung“, so die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG weiter. „Später wird der Eigentümer aufgeführt. Handelt es sich um mehrere Eigentümer, wie beispielweise bei Ehepaaren, werden zugleich die Eigentumsverhältnisse angegeben.“

Unterdessen können Einträge im Laufe der Zeit zwar als „ungültig“ markiert, jedoch nicht gelöscht werden. „Dies hat den Sinn und Zweck die gesamte Historie der Immobilie nachvollziehen zu können“, erklären die MCM Investor-Experten. Die zweite Abteilung des Grundbuches enthält sämtliche Lasten und Beschränkungen der Immobilie. „Dies können zum Beispiel Vereinbarungen sein, die ein Eigentümer mit seinem Nachbarn getroffen hat, aber auch Gas-, Wasser- oder Stromleitungen, die über ein Grundstück laufen, werden hier notiert.“ Auch Negatives, wie laufende Insolvenzverfahren, die den Eigentümer betreffen, sind in der zweiten Abteilung vermerkt. Dazu zählen beispielsweise auch Testamentsdiskussionen. „Das Grundbuch bietet einem Käufer eine gewisse Transparenz, die bei der Kaufentscheidung sehr wichtig ist“, so die MCM Investor-Experten. In der dritten Abteilung des Grundbuchs geht es um sämtliche Schulden, die auf der Immobilie lasten – beispielweise Hypotheken. Dies kann für die Art der Finanzierung essentiell sein. Schließlich betonen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg: „Ohne Weiteres können Interessenten die Grundbucheinträge nicht einsehen. Es muss ein ersthafte Kaufabsicht bestehen, die manchmal mit einer Vollmacht des Eigentümers belegt werden muss.“ Dies soll vermeiden, fass Immobilienbesitzer hinter ihrem Rücken ausgeforscht werden.